Bewerber müssen mindestens einen mittleren Schulabschluss nachweisen. Höhere Schulabschlüsse oder eine berufliche Vorbildung werden angerechnet.
Der direkte Einstieg in das 1. Studienjahr der Ausbildung zum/zur Erzieher*in ist möglich für:
- Bewerber:innen mit Hochschulreife und
- Bewerber:innen mit einem mittleren Schulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren, die nicht einschlägig sein muss.
Hierbei ist zusätzlich ein Nachweis über eine einschlägige sozialpädagogische Praxistätigkeit (Kinder, Jugendliche oder Menschen mit Behinderung im Alter von 0-27 Jahren) im Umfang von mindestens 200 Stunden zu erbringen.